Ausbildung Sozialpädagogik // verkürzte Ausbildung
Die verkürzte Ausbildung Sozialpädagogik HF ist für Personen mit einschlägigem eidg. Fähigkeitszeugnis und dauert 2 Jahre. Sie ist mit Verfügung vom 21. Dezember 2023 vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) eidgenössisch anerkannt.
Zur Ansicht: Anerkennungsverfügung SBFI
Der Ausbildungsgang ist im Überprüfungsverfahren.
Er wird alle zwei Jahre angeboten.
Beginn nächste Durchführung: 2025.
Die Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung Sozialpädagogik sollen befähigt werden, in komplexen sozialpädagogischen Situationen selbstverantwortlich zu handeln. Neben der Erkenntnisbildung und dem reflektierten Handeln ist die Entwicklung der Selbst- und Sozialkompetenz eine wesentliche Grundlage.
Die HFHS bearbeitet aktuelle wissenschaftliche Forschungsergebnisse der involvierten Fachgebiete, die Vorgaben des Rahmenlehrplans und berücksichtigt die Erfahrungen von Menschen mit Unterstützungsbedarf. Ergänzend dazu bezieht sich die HFHS auf Erkenntnisse aus dem anthroposophischen Menschenverständnis, um Studierenden eine mehrperspektivische Sichtweise auf sozialpädagogische Fragestellungen zu ermöglichen.
Grundlage des Ausbildungsganges Sozialpädagogik HF bildet der vom SBFI 2021 in Kraft gesetzte Rahmenlehrplan und der daraus entwickelte Schullehrplan der HFHS.
Die HFHS versteht berufliches Handeln, insbesondere in der Zusammenarbeit mit Menschen, als schöpferisch-kreatives Geschehen.
In immer neuen Situationen ergeben sich laufend neue Fragestellungen, welche individuell angemessene «Antworten» verlangen.
Um zukünftige Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen darauf vorzubereiten und die Persönlichkeitsbildung zu unterstützen, ist die Ausbildung nach der trialen Methode gestaltet. Dies bedeutet ein Lernen durch Praxis, Theorie und Kunst. Dadurch wird eine fachliche, persönliche und soziale Entwicklung angeregt.
Infos: Männer in sozialen Berufen: https://maenner-in-soziale-berufe.ch/
Allgemeine Grundlage
Der Schullehrplan der HFHS basiert auf dem Rahmenlehrplan für Sozialpädagogik HF. Der Schullehrplan der HFHS legt dar, wie die im Rahmenlehrplan festgelegten Kompetenzbereiche entwickelt und erworben werden. Ergänzend dazu, ist im Schullehrplan der HFHS auch das anthroposophische Menschenverständnis verankert, sowohl in Bezug auf den Inhalt wie auch auf die Methodik, insbesondere in der Verknüpfung von Theorie, Praxis und Kunst.
Kompetenzorientierung
Im Berufsleben sind Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen zunehmend herausgefordert, mit neuen Situationen und bisher unbekannten Handlungsanforderungen professionell umgehen zu können. Die hierzu erforderliche Handlungskompetenz ist der zentrale Bezugspunkt der Ausbildung. Handlungskompetenz kann man nur dadurch erwerben, dass man tatsächlich handelt, selbst Erfahrungen macht, diese aufarbeitet und reflektiert, um sich dadurch in einen persönlichen Veränderungsprozess zu begeben. Hierzu bildet der Erwerb von Fach-, Methoden-, Selbst- und Sozialkompetenz die Grundlage.
Die Ausbildung an der HFHS ist kompetenzorientiert ausgerichtet. Es werden die folgenden Kompetenzbereiche bearbeitet:
- Gemeinsame Planung und Entwicklung der sozialpädagogischen Arbeit
- Begleitung und Unterstützung in Alltags- und Übergangssituationen
- Entwicklung der eigenen Berufsidentität
- Prozessanalyse und -dokumentation
- Arbeit im professionellen Umfeld
- Weiterentwicklung des Berufsfelds
- Beteiligung an der Entwicklung der Organisation / Institution
Diese sieben Kompetenzbereiche entsprechen dem Rahmenlehrplan Sozialpädagogik HF vom August 2021. Sie bilden auch die Grundlage des Schullehrplans der HFHS.
Grundlage des anthroposophischen Menschenverständnisses
Die HFHS versteht die sozialpädagogische Tätigkeit im Wesentlichen als Beziehungsgestaltung im Rahmen der menschlichen Begegnung.
Grundlegend für das anthroposophische Menschenverständnis ist, dass Rudolf Steiner den Menschen als eine Dreiheit von Leib, Seele und Geist versteht. Dadurch ergibt sich eine erweiterte Sichtweise auf die menschliche Existenz, denn sie schliesst eine geistige Dimension mit ein. Diese entzieht sich zwar unserem Alltagsdenken, aber in der Begegnung zwischen Menschen ist sie doch immer wieder erlebbar.
Diese Sichtweise ist besonders im Hinblick auf Menschen mit Unterstützungsbedarf von hoher Bedeutung. Denn so verstanden ist der Mensch, sein Leben und seine Biographie Ausdruck seines geistigen Kerns, seiner Individualität. Jeder Mensch lebt in seiner individuell-leiblichen Situation und den ihn prägenden Gegebenheiten.
Der Einbezug dieser und weiterer grundlegenden Gedanken aus dem anthroposophischen Menschenverständnis ermöglicht innerhalb der sozialpädagogischen Arbeit, eine perspektivische Erweiterung des eigenen Berufsverständnisses und der professionellen Haltungen.
Rahmenbedingungen
Die konzeptionellen Schwerpunkte der Ausbildung finden sich im Konzept. Die Rahmenbedingungen für die Ausbildung finden sich im Ausbildungsreglement sowie im Promotions- und Diplomprüfungsreglement.
Aufnahmebedingungen
Alle Bewerberinnen und Bewerber für die verkürzte Ausbildung haben eine Aufnahmeprüfung zu absolvieren. Die Kriterien zur Zulassung zur Aufnahmeprüfung sind im Rahmenlehrplan festgehalten.
Es müssen folgende Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
- Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachperson Betreuung oder einschlägiger eidgenössischer Fachausweis / einschlägiges eidgenössisches Diplom: z. B. Arbeitsagogik, psychiatrische Pflege, Migrationsfachperson, Sozialbegleitung
- bestandenes Aufnahmeverfahren an der HFHS
- Mindestalter: 20 Jahre
Infonachmittage
Gerne begrüssen wir Sie zu einem unserer Infonachmittage. An diesem Anlass erhalten Sie allgemeine Informationen zum Ausbildungsgang Sozialpädagogik HF. Darüber hinaus können Sie sich ein Bild von der HFHS, ihrem Konzept und ihrer spezifischen Ausprägung machen.
Termine Infonachmittage:
- Dienstag, 24. September 2024, 14.45-16.15 Uhr
- Donnerstag, 5. Dezember 2024, 14.45-16.15 Uhr
- Donnerstag, 27. Februar 2025, 14.45-16.15 Uhr
Die Infonachmittage finden im Saal der HFHS statt. Es ist keine Voranmeldung erforderlich.
Anmeldung zum Ausbildungsgang
Sie melden sich vor Anmeldeschluss zum verkürzten Ausbildungsgang an. Mit Ihrer Anmeldung erwarten wir folgende Beilagen:
- tabellarischer Lebenslauf
- biographischer Bericht (Fliesstext, 2-3 Seiten)
- Motivationsschreiben und Selbsteinschätzung bezüglich des angestrebten Berufes (Fliesstext, 1 Seite)
- Kopie des Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) Fachperson Betreuung oder Kopie des einschlägiger eidgenössischer Fachausweis / einschlägiges eidgenössisches Diplom: z.B. Arbeitsagogik, psychiatrische Pflege, Migrationsfachperson, Sozialbegleitung
Das Formular «Anmeldung Aufnahmeprüfung» finden Sie im Downloadbereich.
Sie können Ihr Dossier per Post einsenden oder per Email an die Adresse: info@hfhs.ch
Aufnahmeprüfung
Wenn Sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen, werden Sie zur Aufnahmeprüfung eingeladen. Diese besteht aus:
- einer schriftlichen Prüfung
- einer Gruppenprüfung
- einem Einzelgespräch
Aufnahme in den Ausbildungsgang
Nach bestandener Aufnahmeprüfung erhalten Sie die Unterlagen, um sich verbindlich zum verkürzten Ausbildungsgang anzumelden. Die Ausbildungsverträge werden nach Eingang der vollständigen Unterlagen vergeben. Sollte die Anzahl der Anmeldungen die vorhandene Platzzahl übersteigen, so haben Sie die Möglichkeit, sich im nächsten Jahr frühzeitig einen Ausbildungsplatz zu sichern.
Für diese verbindliche Anmeldung müssen Sie über einen Praxisausbildungsplatz verfügen. Weitere Informationen dazu finden sich im Abschnitt «Praxis».
Die Praxisausbildung zur Sozialpädagogin bzw. Sozialpädagogen HF hat im Rahmen der Gesamtausbildung einen grossen Stellenwert. Der Ausbildungserfolg, der sich in der Handlungskompetenz der Sozialpädagogin und des Sozialpädagogen in Ausbildung zeigt, hängt nicht zuletzt von einer gegenseitig gut abgestimmten Zusammenarbeit von Ausbildungsstätte und Praxis ab. Die Grundlagen für die Zusammenarbeit zwischen HFHS und Praxis sind in den «Leitlinien zur Praxisausbildung» festgehalten, die Sie im Downloadbereich finden.
Die Anerkennung als Praxisausbildungsplatz ist an die Anerkennung als Praxisinstitution und an die Anerkennung eines Mitarbeitenden als Praxisausbildner oder Praxisausbildnerin gekoppelt.
Anerkennung als Praxisinstitution
Die Praxisinstitution muss als solche von einer Höheren Fachschule für Sozialpädagogik anerkannt sein. Dazu muss ein Ausbildungskonzept verfasst und anerkannt werden. Die jeweiligen Ausbildungsstätten arbeiten zusammen. Die Anerkennung durch eine Ausbildungsstätte Sozialpädagogik HF in der deutschen Schweiz wird durch die anderen Ausbildungsstätten akzeptiert. Die Grundlagen für diese gemeinsame Anerkennung und die diesbezüglichen Merkpunkte finden sich in den gleichnamigen Dokumenten im Downloadbereich.
Die Liste der anerkannten Institutionen finden Sie mit folgendem Link: https://www.spas-edu.ch/de/praxisausbildungsinstitutionen
Zur Anmeldung als Praxisinstitution benutzen Sie bitte das entsprechende Formular «Anmeldung Institution verkürzte Ausbildung», das Sie im Downloadbereich finden.
Anerkennung als Praxisausbildende
Die Auszubildenden werden während ihrer praktischen Ausbildung von einem Praxisausbildner oder einer Praxisausbildnerin (PA) begleitet. Für die PA-Funktion gelten die folgenden Voraussetzungen:
- Diplom in Sozialpädagogik HF oder als gleichwertig anerkannter Abschluss und 2 Jahre Berufserfahrung nach Abschluss der Ausbildung
- Anerkannte Zusatzqualifikation als Praxisausbildnerin oder Praxisausbildner (PA-Kurs, mindestens 300 Stunden)
Falls Sie die Bedingungen nicht erfüllen, besteht die Möglichkeit eines Äquivalenzantrages. Weiter Informationen dazu sowie das Antragsformular finden Sie im Downloadbereich.
Zur Anmeldung als PA an der HFHS benutzen Sie bitte das entsprechende Formular «Übernahme Praxisausbildung», das Sie im Downloadbereich finden.
Ausbildungskosten
Die Ausbildungskosten betragen Fr. 3600.- pro Ausbildungsjahr. Zusätzlich ist für Studienmaterial, Fachliteratur und Exkursionen mit mindestens Fr. 300.- zu rechnen.
Es gilt die Höhere Fachschulvereinbarung (HFSV), darin sind die Beiträge der Kantone geregelt.